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Situation der Rente

N.Kaiser; Vorstand der BfA


Renteninformation frühzeitig prüfen

Die Höhe der späteren gesetzlichen Rente richtet sich nach der Dauer des Arbeitslebens und dem Einkommen während der Beitragszeit. Wichtig ist, dass alle Daten aus dem Erwerbsleben beim Rententräger, der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA und LVA), vollständig und richtig erfasst sind – davon hängt die Höhe der Rente ab. Aufschluss über die Leistungen, die man im Ruhestand erwarten kann, gibt die schriftliche Renteninformation, die man als Beitragszahler regelmäßig per Post von der Deutschen Rentenversicherung erhält, wenn man älter als 26 Jahre ist und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Nicht immer sind dort alle Beitrags- und Anerkennungszeiten korrekt und vollständig erfasst.

Grundlage für die Rentenberechnung ist der persönliche Versicherungsverlauf, der auf den letzten Seiten der Renteninformation ausgewiesen ist. Hier sind alle Daten gelistet, die der Rentenkasse aus dem Leben des Versicherten bekannt sind und die Höhe seiner künftigen Rente beeinflussen. Nur was dort aufgeführt ist, wird auch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Fehlen relevante Lebensdaten, fällt die gesetzliche Altersrente in der Regel zu niedrig aus. Zeiten der Erwerbstätigkeit teilt der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung automatisch mit. Über den Leistungsbezug während einer Arbeitslosigkeit informiert die Arbeitsagentur. Auch vom Wehr- und Zivildienst erfährt die Deutsche Rentenversicherung automatisch.

Anders ist das beispielsweise mit Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten oder mit Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden: Solche ganz oder teilweise anrechnungsfähigen Versicherungszeiten muss man dem Rentenversicherungsträger in den meisten Fällen selbst mitteilen. Als Nachweise dienen beispielsweise Abschlusszeugnisse, Studienbücher, Erziehungs- und Kindergeldbescheinigungen oder Belege der Pflegeversicherung des versorgten Verwandten. Experten empfehlen, den mit der Renteninformation verschickten Versicherungsverlauf sorgfältig auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende Versicherungszeiten muss man dem Rententräger nachweisen – spätestens bei Eintritt des Rentenalters, besser aber frühzeitig, damit bei Renteneintritt alles geklärt ist und sofort der volle Rentenanspruch besteht. Kostenfreie Auskunft in allen Rentensachen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und unter der Rentenhotline 0800 1000 480 70.


Kapitalbildende Lebensversicherungen - Hart von der Schuldenkriese betroffen


Lebensversicherer macht Zinsniveau schwer zu schaffen

Lebensversicherer macht Zinsniveau schwer zu schaffenViele Anleger können die niedrigen Kapitalmarktzinsen inzwischen nicht mehr sehen, erhalten sie doch bei vielen verzinslichen Geldanlagen kaum noch einen einigermaßen akzeptablen Zinssatz. Aber nicht nur die Privatanleger, sondern vor allem auch die Lebensversicherer haben mit dem niedrigen Zinsniveau zu kämpfen.Unbestätigten Angaben zufolge sollen im August zehn Versicherungsgesellschaften bei der BaFin nachgefragt haben, ob es möglich ist, die Gewinnbeteiligung für ihre Kunden zumindest vorläufig bzw. vorübergehend aussetzen zu können. Dabei geht es im Detail um die Mindestzuführungsverordnung, mittels derer geregelt wird, dass die Lebensversicherer beispielsweise 90 Prozent ihrer Kapitalanlagegewinne für ihre Kunden zurücklegen müssen. Aber auch bei den Gewinnen aus Risikoüberschüssen und den Gewinnen aus Kosteneinsparungen müssen Versicherer bisher einen hohen Anteil ihren Kunden zukommen lassen.Einige Versicherer sind nun anscheinend nicht mehr bereit, in diese Töpfe Kapital fließen zu lassen. Auch die BaFin hält einen solchen Vorgang keineswegs für normal, sondern sieht die Ursache insbesondere darin, dass die Versicherer bereits seit zwei Jahren dazu verpflichtet sind, eine Reserve zu bilden, um die relativ hohen Garantiezinsen, die in Altverträgen noch zugesagt wurden, auch weiterhin zahlen zu können. Derzeit bleibt abzuwarten, ob sich die Situation noch weiter verschärfen wird oder eine akzeptable Lösung in Sicht ist.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung schließt Ihre Vorsorgelücke 
Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung schließen Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke fürs Alter. Während des aktiven Arbeitslebens zahlen Sie Beiträge, später erhalten Sie lebenslang eine monatliche Privatrente. Die fondsgebundene Rentenversicherung unterscheidet sich von einer "normalen" privaten Rentenversicherung durch die Anlagestrategie. Bei der fondsgebundenen Rente legt der Versicherer einen Teil der Beiträge in Fonds an, die auf Aktien und festverzinsliche Wertpapiere setzen.

Profitieren Sie von den Wachstumschancen der Märkte
Eine fondsgebundene Rentenversicherung eignet sich für alle, die von den Chancen der Aktienmärkte profitieren wollen, ohne ihre Wertanlage ständig in der Tagespresse verfolgen zu müssen. Die Ertragschancen einer fondsgebundenen Rente sind größer als bei der klassischen Rentenversicherung, in schwachen Börsenzeiten kann die Rendite aber auch geringer ausfallen. Wenn Sie ein Produkt mit Riester-Förderung wählen, bekommen Sie zusätzlich satte Zulagen vom Staat.

Günstig im Paket mit Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung
Der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist unkompliziert, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Tipp: Eine Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung können Sie günstig mit Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung kombinieren.